vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zustandekommen einer Elternteilzeitvereinbarung nach § 15i MSchG

EntscheidungenArbeitsrechtBirgit SchrattbauerDRdA-infas 2016/137DRdA-infas 2016, 214 Heft 4 v. 1.7.2016

OGH 18.3.2016, 9 ObA 20/16f

§§ 15i, 15n MSchG

Bringt die DN zum Ausdruck, dass der Zweck der begehrten Teilzeitbeschäftigung darin liegt, einerseits die Kinderbetreuung sicherzustellen und andererseits der DN die gleichzeitige Erwerbstätigkeit zu ermöglichen, und sind die relevanten Umstände dem DG daher bekannt, so ist bei der gebotenen objektiven Betrachtung grundsätzlich vom Zustandekommen einer Vereinbarung über "Elternteilzeit" iSd MSchG auszugehen. Diese Grundsätze gelten sowohl für die Vereinbarung einer Elternteilzeit nach § 15h MSchG als auch nach § 15i MSchG.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!