OGH 27.4.2016, 8 ObA 9/16f
§ 1431 ABGB
Reagiert die bekl Hausbesorgerin auf ihre Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Bezüge aufgrund der Höhe der Überzahlungen, indem sie die zuständige Hausverwalterin dreimal darauf hinweist, diese ihr aber die Richtigkeit der Entgeltzahlungen wiederholt zusichert, dann hat Bekl ihrer Sorgfaltspflicht ausreichend entsprochen. Sie kann daher auf die Richtigkeit der Abrechnung sowie die höhere Entlohnung vertrauen und den gutgläubigen Empfang und Verbrauch einwenden.