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Einstufung eines Mischers und Ofenarbeiters ohne Lehrabschluss im KollV für Bäcker

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2016/92DRdA-infas 2016, 142 Heft 3 v. 1.5.2016

OGH 27.1.2016, 9 ObA 124/15y

KollV für Bäcker

Ein AN, der die in der Verwendungsgruppe 1 des KollV für Bäcker näher beschriebenen Tätigkeiten eines Mischers oder Ofenarbeiters verrichtet, ist auch dann in die Verwendungsgruppe 1 des KollV für Bäcker einzustufen und nach dem für diese Verwendungsgruppe im Lohnvertrag vorgesehenen Mindestlohn zu entlohnen, wenn er über keine abgeschlossene Lehre verfügt.

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