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Gleichstellung von Leistungen bei Alter aus zwei Mitgliedstaaten des EWR

EntscheidungenSozialrechtMartina ThomasbergerDRdA-infas 2016/81DRdA-infas 2016, 115 Heft 2 v. 1.3.2016

EuGH 21.1.2016, C-453/14 , Knauer

Art 5 VO 883/2004

Die Gleichstellung von Altersrenten aus Systemen mehrerer EU-Mitgliedstaaten iSd Art 5 VO 883/2004 hängt davon ab, ob die Leistungen dasselbe Ziel verfolgen, den Leistungsempfängern im Ruhestand die Beibehaltung ihres Lebensstandards zu gewährleisten.

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