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Anwendung der neuen Rechtslage bei Erhöhung des Pflegebedarfs während eines anhängigen Verfahrens

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2016/78DRdA-infas 2016, 110 Heft 2 v. 1.3.2016

OGH 15.12.2015, 10 ObS 129/15s

§ 48f BPGG

§ 48f Abs 1 und Abs 3 BPGG sind so auszulegen, dass sich in einem zum 1.1.2015 noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen (Gerichts-) Verfahren eine erst nach dem 1.1.2015 eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands und die daraus resultierende Veränderung (Erhöhung) im Ausmaß des Pflegebedarfs nach der ab dem 1.1.2015 geltenden ("neuen") Rechtslage richtet.

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