vorheriges Dokument
nächstes Dokument

Zuerkennung einer befristeten Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension für Jahrgänge nach 1964

EntscheidungenSozialrechtStephanie PrinzingerDRdA-infas 2016/73DRdA-infas 2016, 105 Heft 2 v. 1.3.2016

OGH 15.12.2015, 10 ObS 128/15v

§§ 256, 669 ASVG

Mit Urteil vom 11.6.2015 sprach das Erstgericht der am 26.11.1967 geborenen Kl die Berufsunfähigkeitspension für den Zeitraum vom 1.9.2012 bis 31.8.2016 zu. Dagegen erhob die Bekl Berufung. Sie machte geltend, dass § 256 ASVG gem § 669 Abs 2 ASVG mit Ablauf des 31.12.2013 außer Kraft getreten und § 256 ASVG in der am 31.12.2013 geltenden Fassung nur bis zum Ablauf der jeweiligen Befristung weiterhin anzuwenden sei. Da eine Befristung aber nur für die Dauer von 24 Monaten ausgesprochen werden könne, fehle dem Zuspruch über den Zweijahreszeitraum hinaus die Rechtsgrundlage. Daher wäre ab 1.9.2014 keine Berufsunfähigkeitspension mehr zu gewähren, sondern der Anspruch auf Rehabilitationsgeld zu prüfen gewesen.

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!