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Schon zuvor entstandene Ansprüche unterliegen neuer Kollektivvertragsverfallsfrist – Fristbeginn aber erst mit Inkrafttreten des KollV

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph KleinDRdA-infas 2016/54DRdA-infas 2016, 87 Heft 2 v. 1.3.2016

OGH 26.11.2015, 9 ObA 138/15g

Kundmachungspatent zum ABGB – Abs 6

Eine Arbeiterin klagte vor dem 31.12.2012 fällig gewordene Ansprüche ein, gegen die der AG Verfall auf der Grundlage einer erst ab 1.1.2013 geltenden zwölfmonatigen Verfallsfrist des KollV für Arbeiter in der Denkmal-, Fassaden- und Gebäudereinigung einwendete. Davor hatte der KollV eine dreijährige Verfallsfrist normiert.

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