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Unrichtige Angaben über den Behindertenstatus rechtfertigen keine Kündigung des Arbeitnehmers

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2016/46DRdA-infas 2016, 78 Heft 2 v. 1.3.2016

OGH 26.11.2015, 9 ObA 107/15y

§ 7b Abs 1 Z 7 BEinstG

Die unrichtige Angabe eines AN über seinen Behindertenstatus und die Nichtvorlage von Befunden über seine Behinderung sind nicht geeignet, eine in der (jedenfalls vermeintlichen) Behinderung begründete Kündigung des AN zu rechtfertigen und den Schutz des AN vor einer Beendigungsdiskriminierung wegen Behinderung zu beschneiden.

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