Vor rund drei Jahren wurden im Rahmen des Regierungsübereinkommens der österreichischen Bundesregierung für die Jahre 2013 bis 2018 Maßnahmen mit den Zielen vereinbart, mehr Fairness und Transparenz in das Arbeitsleben zu bringen sowie die Förderung selbstbestimmter und frei gewählter Mobilität im Arbeitsrecht zu forcieren, die nunmehr teilweise im ARÄG 2015 umgesetzt wurden. Die wichtigsten Änderungen betreffen Einschränkungen im Bereich der Konkurrenzklauseln und Einschränkungen beim Ausbildungskostenrückersatz, Transparenz bei All-In-Verträgen sowie die Schaffung eines zivilrechtlichen Anspruches auf Lohnabrechnungen. Im Arbeitszeitrecht wurde die Anhebung der täglichen Höchstarbeitszeit durch aktive Reisezeit und die verpflichtende Information von Teilzeitbeschäftigten über freie Vollzeitstellen vorgesehen. Die wichtigsten Änderungen hier im Überblick!