OGH 22.10.2015, 10 ObS 59/15x
§ 9 BPGG
Die Kl bezog ab 1991 Pflegegeld der Stufe 1, ab 1993 Pflegegeld der Stufe 2; dieses wurde mit Bescheid der Pensionsversicherungsanstalt (PVA) mit Ablauf September 2014 entzogen. Verglichen mit dem Pflegebedarf 1991 ist es objektiv zu einer teilweisen Verbesserung des Gesundheitszustandes der Kl gekommen. Die Veränderung zum Zustandsbild, das zur Gewährung der Pflegegeldstufe 2 geführt hat, konnte jedoch nicht festgestellt werden, weil das entsprechende Gewährungsgutachten nicht mehr vorhanden ist.