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Tätigkeit als Vortragender kann freier Dienstvertrag, aber nicht Werkvertrag sein

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2016/27DRdA-infas 2016, 30 Heft 1 v. 1.1.2016

VwGH 21.9.2015, Ra 2015/08/0045

§ 4 Abs 4 ASVG

Der Beteiligte führte Seminare im Auftrag eines Seminarveranstalters für Mitarbeiter aus dem Bankwesen durch; das BVwG hatte ihn auf Grund dieser Tätigkeit weder als DN (§ 4 Abs 2 ASVG) noch als freier DN (§ 4 Abs 4 ASVG) eingestuft.

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