OGH 24.9.2015, 9 ObA 112/15h
§ 18 Abs 7 HBG
Mit am 3.11.2014 eingebrachter Klage kündigte eine AG ein seit 1.6.1995 bestehendes Hausbesorger-Dienstverhältnis zum 28.2.2015 auf und bot dem Hausbesorger die bisherige Dienstwohnung als Ersatzwohnung zu einer Gesamtmiete von € 620,79 an. Der AN war in einem weiteren Dienstverhältnis von 1.3.2011 bis 2.1.2015 als Kranfahrer mit einem Nettomonatslohn von € 1.758,50 beschäftigt. Seine Ehefrau verdient ca € 1.700,- brutto. Der AN ist gemeinsam mit seiner Frau Eigentümer einer Liegenschaft samt Einfamilienhaus. Der Kauf des Hauses ist kreditfinanziert, wobei noch ein Betrag von € 100.000,- offen ist.