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Anfechtung der Auflösung eines Lehrverhältnisses während der Probezeit wegen (psychischer) Krankheit nur nach BEinstG möglich

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2016/10DRdA-infas 2016, 15 Heft 1 v. 1.1.2016

OGH 29.9.2015, 8 ObA 62/15y

§§ 7f und 7k BEinstG

Die Anfechtung der Auflösung eines (Probe-)Arbeitsverhältnisses wegen Behinderung ist nur unter den besonderen Kautelen des BEinstG möglich. Das bedeutet, dass das in § 7k BEinstG vorgesehene obligatorische Schlichtungsverfahren vor Klagseinbringung zwingend einzuhalten ist.

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