OGH 29.10.2015, 8 ObA 74/15p
§ 102 ArbVG
Ein Versicherungsunternehmen entließ einen Außendienstmitarbeiter. Bestandteil dessen Arbeitsvertrages ist (als Vertragsschablone) ein "Rahmenvertrag für Bezirks- und Reisevertreter" der Rechtsvorgängerin der AG. Nach den Vorgaben dieses Rahmenvertrags ist der AN definitiv gestellt.