OGH 28.10.2015, 9 ObA 105/15d
§ 38 AngG
Eine im Verhältnis zur Konventionalstrafe geringfügige Schadenshöhe stellt das primäre Mäßigungskriterium dar, und zwar auch dann, wenn sie nicht feststellbar ist.
OGH 28.10.2015, 9 ObA 105/15d
§ 38 AngG
Eine im Verhältnis zur Konventionalstrafe geringfügige Schadenshöhe stellt das primäre Mäßigungskriterium dar, und zwar auch dann, wenn sie nicht feststellbar ist.