OGH 30.6.2015, 10 ObS 7/15z
§ 255 Abs 5 ASVG
Der 1964 geborene Kl, ein gelernter Maschinenschlosser, war in diesem Beruf beschäftigt. Im Jahr 2001 erlitt er im landwirtschaftlichen Betrieb seiner Ehegattin einen Arbeitsunfall. Von März 2001 bis Juni 2003 absolvierte er eine von der Sozialversicherungsanstalt (SVA) der Bauern finanzierte Umschulung zum technischen Zeichner, die er erfolgreich mit Lehrabschlussprüfung beendete. Nach einer vergeblichen Suche nach einem Arbeitsplatz in diesem Beruf war er wieder als Maschinenschlosser tätig. Von 2010 bis 2012 bezog er eine befristete Invaliditätspension.