OGH 24.6.2015, 9 ObA 45/15f
§ 27h VBG
Ob ein Urlaubskonsum für den Vertragsbediensteten nicht möglich war und damit die Verfallsfrist für den Urlaubsanspruch gem § 27h Satz 2 VBG um ein Jahr verlängert wird, lässt sich erst für den Zeitraum ab der Erkrankung beurteilen.