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Elternteilzeit: Kein Anspruch auf Weitergewährung einer Überstundenpauschale

EntscheidungenArbeitsrechtBianca SchrittwieserDRdA-infas 2015/232DRdA-infas 2015, 310 Heft 6 v. 1.11.2015

OGH 24.6.2015, 9 ObA 30/15z

§§ 15h, 14 MSchG

Der Anspruch von DN auf eine vereinbarte Überstundenpauschale ruht für die Zeit, für die sie von der Möglichkeit der Elternteilzeit nach dem Mutterschutzgesetz bzw dem Väterkarenzgesetz oder vergleichbaren österreichischen Rechtsvorschriften Gebrauch gemacht haben.

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