OGH 27.8.2015, 9 ObA 92/15t
§ 3 ArbVG
Die kollektivvertragliche Festlegung von Mindestentgelten in Euro ist, sofern nicht der KollV selbst eine Durchbrechung vorsieht, als Geldzahlungsgebot zu verstehen. Der in Geld zu leistende kollektivvertragliche Mindestlohn ist einem Günstigkeitsvergleich mit Sachbezügen entzogen.