VwGH 29.4.2015, 2013/08/0188
§ 35 ASVG
Dienstgeber ist, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Das ist jene Person, die nach rechtlichen (und nicht bloß nach tatsächlichen) Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird.