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Dienstgebereigenschaft eines Sportvereins

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2015/208DRdA-infas 2015, 265 Heft 5 v. 1.9.2015

VwGH 29.4.2015, 2013/08/0188

§ 35 ASVG

Dienstgeber ist, für dessen Rechnung der Betrieb geführt wird. Das ist jene Person, die nach rechtlichen (und nicht bloß nach tatsächlichen) Gesichtspunkten aus den im Betrieb getätigten Geschäften unmittelbar berechtigt und verpflichtet wird.

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