OGH 29.4.2015, 9 ObA 151/14t
§ 1 JN
Beim Kl handelt es sich um einen der bekl Österreichischen Post AG zur Dienstleistung zugewiesenen Bundesbeamten im Zustelldienst, der zugleich Mitglied des Vertrauenspersonenausschusses nach dem Post-BetriebsverfassungsG (PBVG) ist. Er wendet sich in seiner Klage ua gegen die Weisung der Bekl, seine Tätigkeit bis auf weiteres als Springer zu versehen.