OGH 24.6.2015, 9 ObA 43/15m
§ 27 AngG
Kann durch Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit die Gefahr der Aufdeckung von dem Bankgeheimnis unterliegenden Daten noch hintangehalten werden, so bewirkt die Vorlage dieser Urkunden vor Gericht zum Zeitpunkt der Entlassung (vor der ersten mündlichen Verhandlung) keine entlassungsbegründende Gefährdung der Interessen des AG.