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Entlassung wegen Vorlage von Urkunden mit dem Bankgeheimnis unterliegenden Daten im arbeitsgerichtlichen Verfahren und Sachverhaltsdarstellung an die Finanzmarktaufsicht (FMA) nicht gerechtfertigt

EntscheidungenArbeitsrechtSieglinde GahleitnerDRdA-infas 2015/175DRdA-infas 2015, 236 Heft 5 v. 1.9.2015

OGH 24.6.2015, 9 ObA 43/15m

§ 27 AngG

Kann durch Antrag auf Ausschluss der Öffentlichkeit die Gefahr der Aufdeckung von dem Bankgeheimnis unterliegenden Daten noch hintangehalten werden, so bewirkt die Vorlage dieser Urkunden vor Gericht zum Zeitpunkt der Entlassung (vor der ersten mündlichen Verhandlung) keine entlassungsbegründende Gefährdung der Interessen des AG.

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