OGH 28.4.2015, 8 ObA 33/15h
§ 26 AngG
Eine AG war mit der Festlegung der näheren Bedingungen für eine dem AN in Aussicht gestellte "Teamprovision" säumig. Dies wurde vom AN zwar wiederholt kritisiert, aber zwei Jahre lang nicht zum Anlass für rechtliche Konsequenzen genommen. Im September 2013 nahmen die beiden konkrete Verhandlungen über eine Neuregelung und Erhöhung des Entgelts des AN auf, erzielten aber keine Einigung. Noch vor endgültigem Abschluss dieser Verhandlungen, ohne