1. Nicht mehr rückforderbares Arbeitslosengeld unterliegt den Anrechnungsbestimmungen; 2. Bei anderweitig erworbenem Verdienst sind einzelne Zeitabschnitte zu vergleichen; 3. Keine Verpflichtung ein "Zwischenarbeitsverhältnis" einzugehen bei Bindung an ein anderes Dienstverhältnis.
EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/171DRdA-infas 2015, 233 Heft 5 v. 1.9.2015