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Möglichkeit der Änderung der gewählten Kinderbetreuungsgeldvariante

EntscheidungenSozialrechtHelga Hess-Knapp, Bianca SchrittwieserDRdA-infas 2015/169DRdA-infas 2015, 208 Heft 4 v. 1.7.2015

OGH 24.2.2015, 10 ObS 149/14f

§ 26a KBGG

Nach § 26a KBGG idF BGBl I 2009/116 ist die Wahl der Leistungsart bei der erstmaligen Antragstellung zu treffen. Eine spätere Änderung der getroffenen Entscheidung ist nicht möglich. § 26a KBGG ist dahin zu verstehen, dass damit nur eine erstmalige Antragstellung, die auch zu einer entsprechenden Erledigung und der damit verbundenen Festlegung einer bestimmten Leistungsart führt, gemeint ist. Handelt es sich um einen Antrag, über wel-

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