OGH 24.2.2015, 10 ObS 152/14x
§ 273 Abs 2 ASVG idF SRÄG 2011
Im vorliegenden Fall war die Kl in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag (dem 1.10.2011) ausschließlich nur 54 Monate als Angestellte tätig. Mangels Vorliegens von 90 Pflichtversicherungsmonaten als Angestellte oder nach § 255 Abs 1 ASVG in den letzten 15 Jahren vor dem Stichtag liegt kein Berufsschutz gem § 273 Abs 1 ASVG idF SRÄG 2011 vor. Strittig war, ob die Kl als Angestellte ohne Berufsschutz auf den allgemeinen Arbeitsmarkt verwiesen werden kann.