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Kurze Beschäftigung in Österreich und fehlende Anhaltspunkte für eine persönliche Bindung oder soziale Kontakte sprechen für die Annahme, dass der Mittelpunkt der Lebensinteressen eines Arbeitslosen in Polen liegt

EntscheidungenArbeitslosenversicherungsrechtBirgit SdoutzDRdA-infas 2015/159DRdA-infas 2015, 203 Heft 4 v. 1.7.2015

BVwG 12.3.2015, W209 2007916-1

§ 44 AlVG iVm Art 65 VO (EG) 883/2004

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