BVwG 11.3.2015, G304 2014077-1
§ 11 AlVG
Eine Arbeitslose schloss mit einem gemeinnützigen Arbeitskräfteüberlasser ein Dienstverhältnis und wurde als Wachorgan/Gerichtsdienst für die Arbeitszeit von 30 Wochenstunden überlassen. Als Wachorgan wurde sie dann an zwei Einsatzorten eingesetzt. Ein Einsatzort war ein Bahnhof, wo sie