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Ablehnung einer Betriebspensionszusage bei Betriebsübergang

EntscheidungenArbeitsrechtMartina ChlestilDRdA-infas 2015/149DRdA-infas 2015, 194 Heft 4 v. 1.7.2015

OGH 25.2.2015, 9 ObA 80/14a

§ 31 Abs 7 ArbVG, § 3 Abs 1 AVRAG

Das durch den Veräußerer auszuübende Sonderkündigungsrecht gem § 31 Abs 7 ArbVG für den Fall der aufnehmenden Übernahme eines Betriebs oder Betriebsteils gibt dem Erwerber die Möglichkeit, Pensionszusagen des Veräußerers nicht übernehmen zu müssen. Im Anwendungsbereich des § 31 Abs 7 ArbVG ist der Erwerber daher berechtigt, durch rechtzeitigen Vorbehalt iSd § 5 Abs 1 Satz 2 AVRAG (analog) die nachwirkende betriebliche Pensionszusage abzulehnen. Der AN hat daraufhin die Möglichkeit, dem Übergang seines Arbeitsverhältnisses auf den Erwerber gem § 3 Abs 4 AVRAG zu widersprechen oder die Ansprüche auf Abfindung gem § 5 Abs 2 AVRAG geltend zu machen.

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