OGH 20.3.2015, 9 ObA 23/15w
§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG
Alkoholkontrollen, die ohne konkreten Verdacht generell durchgeführt werden, berühren die Menschenwürde. Sie dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Betriebsrat dem zustimmt.
OGH 20.3.2015, 9 ObA 23/15w
§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG
Alkoholkontrollen, die ohne konkreten Verdacht generell durchgeführt werden, berühren die Menschenwürde. Sie dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Betriebsrat dem zustimmt.