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Generelle Alkoholkontrollen als zustimmungspflichtige Kontrollmaßnahme

EntscheidungenArbeitsrechtRené SchindlerDRdA-infas 2015/147DRdA-infas 2015, 190 Heft 4 v. 1.7.2015

OGH 20.3.2015, 9 ObA 23/15w

§ 96 Abs 1 Z 3 ArbVG

Alkoholkontrollen, die ohne konkreten Verdacht generell durchgeführt werden, berühren die Menschenwürde. Sie dürfen nur vorgenommen werden, wenn der Betriebsrat dem zustimmt.

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