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Entgeltfortzahlung bei Krankheit gebührt über das Ende des Arbeitsverhältnisses hinaus nur in der gesetzlichen, nicht aber durch Kollektivvertrag verlängerten Dauer

EntscheidungenArbeitsrechtChristoph KleinDRdA-infas 2015/144DRdA-infas 2015, 187 Heft 4 v. 1.7.2015

OGH 26.2.2015, 8 ObA 6/15p

§ 9 Abs 1 AngG

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung über das rechtliche Ende des Dienstverhältnisses hinaus kann sich nur auf § 9 Abs 1 AngG stützen, und zwar in der Dauer der Entgeltfortzahlungsfristen des Angestelltengesetzes. Davon zulässigerweise abweichende kollektiv- oder einzelvertragliche Fristen werden davon nicht erfasst.

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