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Gutgläubiger Verbrauch des Arbeitsentgelts – insb bei fehlerhafter Abrechnung durch den Arbeitgeber in der Vergangenheit

Aus der Praxis – für die PraxisFelix SchörghoferDRdA-infas 2015, 174 Heft 3 v. 1.5.2015

In der Praxis kann es dazu kommen, dass AN irrtümlich ein höheres Entgelt ausbezahlt wird, als ihnen nach den anwendbaren Rechtsgrundlagen zusteht. Nach stRsp seit dem Jahr 19291)1)OGH Präs 1025/28 Arb 3893. kann der AN einer bereicherungsrechtlichen Rückforderung durch den AG unter bestimmten Voraussetzungen den gutgläubigen Verbrauch der empfangenen Leistung entgegenhalten.

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