EuGH 26.2.2015, C-623/13 , de Ruyter
Art 2, 4 und 13 VO (EWG) 1408/71
Die VO 1408/71 des Rates zur Anwendung der Systeme der sozialen Sicherheit auf AN und Selbstständige, die innerhalb der Gemeinschaft zu- und abwandern, ist dahin auszulegen, dass Abgaben auf Einkünfte aus dem Vermögen, wenn sie zur Finanzierung der gesetzlichen Systeme der sozialen Sicherheit beitragen, eine unmittelbare und relevante Verbindung zu bestimmten der in Art 4 der VO genannten Zweigen der sozialen Sicherheit aufweisen und daher in den Geltungsbereich dieser VO fallen, auch wenn diese Abgaben unabhängig von einer Erwerbstätigkeit des Steuerpflichtigen erhoben werden.