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IESG-Sicherungsgrenzen bei Zusammentreffen von laufendem Entgelt und Kündigungsentschädigung im selben Monat

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/111DRdA-infas 2015, 137 Heft 3 v. 1.5.2015

OGH 23.1.2015, 8 ObS 7/14h

§ 1 Abs 4 IESG

Fallen bei Austritt innerhalb eines Entlohnungszeitraums Ansprüche auf laufendes Entgelt und Kündigungsentschädigung zusammen, dann ist die Sicherung beider Ansprüche insgesamt mit dem Grenzbetrag nach § 1 Abs 4 IESG beschränkt. Vom DG bzw Insolvenzverwalter auf den laufenden Entgeltanspruch gezahlte Beträge sind auf den gemeinsamen Grenzbetrag anzurechnen.

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