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Keine IESG-Sicherung mangels gesetzlicher Pflichtversicherung in Österreich

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/110DRdA-infas 2015, 137 Heft 3 v. 1.5.2015

OGH 23.1.2015, 8 ObS 13/14s

§ 1 Abs 1 IESG

Der Wohnsitz, der Aufenthaltsort und der Ort der Arbeitsverrichtung eines AN befanden sich in Deutschland. Die Versicherungsbeiträge samt IESG-Zuschlägen des AN wurden in Österreich geleistet. Das Unternehmen verfügte zwar über einen Sitz in Österreich, der Hauptsitz befand sich jedoch in Deutschland.

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