OGH 23.1.2015, 8 ObS 13/14s
§ 1 Abs 1 IESG
Der Wohnsitz, der Aufenthaltsort und der Ort der Arbeitsverrichtung eines AN befanden sich in Deutschland. Die Versicherungsbeiträge samt IESG-Zuschlägen des AN wurden in Österreich geleistet. Das Unternehmen verfügte zwar über einen Sitz in Österreich, der Hauptsitz befand sich jedoch in Deutschland.