OGH 25.11.2014, 10 ObS 135/14x
§ 133 ASVG
Die Frage, ob die Verwendung eines bestimmten Heilbehelfs eine das Maß des Notwendigen überschreitende Krankenbehandlung darstellt oder nicht, ist nicht nur eine Rechtsfrage, sondern auch eine den medizinischen Bereich betreffende Tatfrage. Eine automatische Gleichsetzung der Tatfrage mit der Rechtsfrage ist unzulässig.