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Insolvenz-Entgelt – Austrittsobliegenheit bei Nichtzahlung des Lohnes nach Berichtstagsatzung

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/69DRdA-infas 2015, 77 Heft 2 v. 1.3.2015

OGH 30.10.2014, 8 ObS 12/14v

§ 3a Abs 2 Z 5 IESG

Die Austrittsobliegenheit des AN verfolgt den Zweck, dass die Fortführung des Unternehmens trotz weiterer Zahlungsschwierigkeiten und die daraus resultierende Pflicht zur Begleichung der laufenden AN-Ansprüche nicht mehr zu Lasten des Insolvenz-Entgelt-Fonds (IEF) gehen soll. Die Verletzung der Austrittspflicht wirkt jedoch nicht anspruchsvernichtend, wenn diese auf den Umfang der Leistungspflicht des IEF keinen Einfluss hat.

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