OGH 29.10.2014, 9 ObA 67/14i
§ 37 Abs 2 AngG
Eine AG kann nicht einseitig auf ein mit einem AN vereinbartes Konkurrenzverbot und eine Konkurrenzabgeltung mit der Wirkung verzichten, nicht mehr – wie vereinbart – die Hälfte des zuletzt zustehenden Entgelts weiterzahlen zu müssen.