Mit 1.1.2015 tritt eine vielbeachtete Novelle des KA-AZG in Kraft. Herzstück der Novelle ist die Verkürzung der zulässigen wöchentlichen Höchstarbeitszeit (in einer Durchschnittsbetrachtung über 17 Wochen) von bisher 60 Stunden auf künftig 48 Stunden.