VwGH 15.10.2014, 2012/08/0220
§ 68 Abs 1 ASVG
Zur Beurteilung der Frage, ob gem § 68 Abs 1 ASVG die dreijährige oder die fünfjährige Verjährungsfrist zur Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Anwendung kommt, ist auf Folgendes zu verweisen: Hat es ein DG über mehrere Jahre unterlassen, eine vollständige Lohnverrechnung zu führen sowie Änderungs- und Sonderzahlungsmeldungen zu erstatten, hat er billigend in Kauf genommen,