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Berechnung der Verjährungsfristen

EntscheidungenSozialrechtMonika WeissensteinerDRdA-infas 2015/39DRdA-infas 2015, 30 Heft 1 v. 1.1.2015

VwGH 15.10.2014, 2012/08/0220

§ 68 Abs 1 ASVG

Zur Beurteilung der Frage, ob gem § 68 Abs 1 ASVG die dreijährige oder die fünfjährige Verjährungsfrist zur Feststellung der Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur Anwendung kommt, ist auf Folgendes zu verweisen: Hat es ein DG über mehrere Jahre unterlassen, eine vollständige Lohnverrechnung zu führen sowie Änderungs- und Sonderzahlungsmeldungen zu erstatten, hat er billigend in Kauf genommen,

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