OGH 25.8.2014, 8 ObA 17/14d
§ 9 ArbVG
Eine AG ist Mitglied von zwei Fachverbänden in der Wirtschaftskammer, wobei sie aufgrund der einen Fachgruppenzugehörigkeit dem KollV für Handelsangestellte unterliegt, aufgrund der anderen jedoch dem KollV für Gewerbeangestellte. Der AN war bis zu seinem vorzeitigen Austritt als Vertriebsmitarbeiter beschäftigt und begehrt ausständiges Entgelt.