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Mischtätigkeiten an Tankstelle – Abgrenzung Angestellte/Arbeiter

EntscheidungenArbeitsrechtManfred TinhofDRdA-infas 2015/6DRdA-infas 2015, 9 Heft 1 v. 1.1.2015

OGH 25.9.2014, 9 ObA 74/14v

§ 1 AngG

Hat eine Tankstellenkraft ua die einlangenden Waren auf ihre Qualität und Übereinstimmung mit dem Lieferschein zu überprüfen und nehmen ihre nicht kaufmännischen Tätigkeiten im üblichen Tagesablauf nur eine verhältnismäßig geringfügige Zeit in Anspruch, so ist sie als Angestellte anzusehen.

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