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Die Kathedersozialisten und das Arbeitsrecht. Die soziale Frage und der Kathedersozialismus

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsGünther ChaloupekDRdA 2026, 66 Heft 1 v. 15.2.2026

Mit dem Begriff "soziale Frage" wird seit dem 19. Jahrhundert die von materiellem Elend und sozialer Depravierung geprägte soziale Lage der Industriearbeiterschaft bezeichnet. Mit der industriellen Revolution und der Entwicklung des modernen Kapitalismus war in den urbanen industriellen Zentren eine neue, rasch wachsende Klasse von lohnabhängigen Arbeitern entstanden: das Proletariat. Im Unterschied zu den traditionellen arbeitenden Klassen der Handwerker und der Bauern war der proletarische Lohnarbeiter frei von gesellschaftlichen Bindungen, denen die Handwerker und Bauern unterlagen, gleichzeitig gab es für die neue Klasse der Industriearbeiter keine Institutionen, die einen sozialen Schutz gegen Ausbeutung und bei Verlust bzw Einschränkung der Arbeitsfähigkeit geboten hätten. Der Begriff "soziale Frage" weist auf eine Notwendigkeit hin, die Lebensumstände der Klasse der Industriearbeiter zu verbessern. Unter den Antworten auf die soziale Frage, mit denen sich seit dem frühen 19. Jahrhundert eine wachsende Zahl von Publikationen beschäftigte, lassen sich unter allgemeinen Gesichtspunkten drei unterschiedliche strategische Ansätze unterscheiden: staatliche Regelung des Arbeitsverhältnisses, Gründung von Gewerkschaften, Produktiv- und Konsumgenossenschaften der Arbeiter, Schaffung einer neuen Gesellschaftsordnung durch Beseitigung des Privateigentums (Sozialismus).

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