Der vorliegende Beitrag untersucht, ob die in § 15 Abs 2 Poststrukturgesetz (PTSG) normierte Ausnahme vom AZG und ARG unionsrechts- und verfassungskonform ist. Besonders relevant ist diese Frage aktuell vor dem Hintergrund der Paketzustellung an Sonntagen: Aufgrund der Ausnahme vom AZG und ARG in § 15 Abs 2 PTSG ist es der Österreichischen Post AG unter bestimmten Voraussetzungen möglich, AN auch an Sonntagen für die Paketzustellung einzusetzen. Für die AN anderer in- und ausländischer Unternehmen, deren Geschäftstätigkeit ebenfalls in der Paketzustellung besteht, gelten hingegen das AZG, ARG sowie die ARG-VO, sodass ein Einsatz an Sonntagen unzulässig ist. Da die Österreichische Post AG im Bereich der Paketzustellung jedoch in unmittelbarem Wettbewerb mit diesen Unternehmen steht, die das AZG und ARG einhalten müssen und AN an Sonntagen nicht einsetzen dürfen, stellt sich die Frage, ob die Ausnahme in § 15 Abs 2 PTSG verfassungskonform ist, ob sie mit der Dienstleistungsfreiheit gem Art 56 AEUV sowie mit der Niederlassungsfreiheit gem Art 49 AEUV vereinbar ist und ob sie zudem mit der Arbeitszeit-RL in Einklang steht.

