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"Tempora mutantur" – die Auslegung der SchwerarbeitsV im Wandel

EntscheidungsbesprechungenMaximilian BellDRdA 2023/21DRdA 2023, 220 Heft 3 v. 15.6.2023

1. Eine Kumulierung innerhalb einzelner Ziffern von § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV ist zulässig, weshalb alle versicherungspflichtigen Verrichtungen an einem Arbeitstag der Prüfung zugrunde zu legen sind, um festzustellen, ob dadurch einer der Tatbestände des § 1 Abs 1 SchwerarbeitsV an diesem Arbeitstag erfüllt wird.

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