Am 4.4.1930 beschloss die bürgerlich-deutschnationale Regierungsmehrheit im Nationalrat (NR) das sogenannte "Antiterrorgesetz". Die Beschlussfassung des "Gesetzes zum Schutz der Arbeits- und Versammlungsfreiheit"1) stellte den ersten Höhepunkt der damals offensiv gegen die Sozialdemokratie gerichteten gesetzlichen Maßnahmen dar. Nur wenigen ist bekannt, dass sich einige Bestimmungen dieses gegen die AN gerichtete Ausnahmegesetz auch heute noch im Rechtsbestand der Republik befinden. Die folgenden kurzen Bemerkungen werden sich mit der Geschichte dieses gegen die Freien Gewerkschaften gerichteten Gesetzes in groben Zügen beschäftigen.2)