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Von persönlicher Abhängigkeit zur Arbeit der besonderen Art – Der häusliche Dienst vor dem VwGH (ca 1900 bis 1934)

Aus der Geschichte des Arbeitsrechts und des SozialrechtsJessica RichterDRdA 2023, 81 Heft 1 v. 15.2.2023

Der häusliche Dienst war um die Wende zum 20. Jahrhundert und noch in der Zwischenkriegszeit die wichtigste Erwerbsmöglichkeit von Frauen und mit einem Frauenanteil von 98,5 % im Jahr 1934 fast ausschließlich weiblich besetzt.1)1)Bundesamt für Statistik, Die Ergebnisse der österreichischen Volkszählung vom 22. März 1934. Bundesstaat. Textheft (1935) 164. Aber wer als "Dienstbotin" oder "Hausgehilfin" zu definieren war, blieb bis in die Zwischenkriegszeit hoch umstritten. Dieser Beitrag diskutiert Erkenntnisse des VwGH2)2)Ich beziehe mich im Folgenden auf die Sammlung von Erkenntnissen des VwGH bzw Bundesgerichtshofs aus den Jahren von ca 1880 bis 1938, die dieser selbst in Auftrag gegeben hat. Sie können hier abgerufen werden: https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?aid=vgr&size=45 sowie https://alex.onb.ac.at/cgi-content/alex?apm=0&aid=bgr . aus der späten Habsburgermonarchie und der Ersten Republik. In unterschiedlichen Streitverfahren setzte sich der VwGH mit der Frage auseinander, wie häusliche Dienstverhältnisse zu charakterisieren und von anderen Arbeitsverhältnissen abzugrenzen seien. Dabei unterstützte er eine Geschlechterpolitik, die Frauen den Zugang zu regulärer Beschäftigung und verbrieften sozialen Rechten weitgehend vorenthielt.

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