Der häusliche Dienst war um die Wende zum 20. Jahrhundert und noch in der Zwischenkriegszeit die wichtigste Erwerbsmöglichkeit von Frauen und mit einem Frauenanteil von 98,5 % im Jahr 1934 fast ausschließlich weiblich besetzt.1) Aber wer als "Dienstbotin" oder "Hausgehilfin" zu definieren war, blieb bis in die Zwischenkriegszeit hoch umstritten. Dieser Beitrag diskutiert Erkenntnisse des VwGH2) aus der späten Habsburgermonarchie und der Ersten Republik. In unterschiedlichen Streitverfahren setzte sich der VwGH mit der Frage auseinander, wie häusliche Dienstverhältnisse zu charakterisieren und von anderen Arbeitsverhältnissen abzugrenzen seien. Dabei unterstützte er eine Geschlechterpolitik, die Frauen den Zugang zu regulärer Beschäftigung und verbrieften sozialen Rechten weitgehend vorenthielt.